29.09.2015

Erweiterung des Tabakwerbeverbots: Einflussmöglichkeiten der Bundesländer

Die Erfahrungen mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung im vorigen Jahr hatten gezeigt, dass die Bundesländer im Bundesrat eine nicht unerhebliche Rolle bei der endgülti­gen Formulierung der Verordnungen spielen können (siehe Mitteilungen des ÄARG 49). Der ÄARG hat sich nun im Frühstadium der Neuerung des Tabakgesetzes an die Bundesländer gewendet und indirekt um deren Unterstützung geworben.

Dieses erschien ratsam, da den Bundesländern die Gesetzentwürfe des Bundes im Rahmen der so genannten externen An­hörung zur fachlichen Stellungnahme zugeleitet werden, bevor sie im Bundeskabinett zum Beschluss stehen, abgesehen davon, dass die Länder später im Bundesrat über Bundesgesetze mitentscheiden.

Der ÄARG hat dazu die GesundheitsministerInnen der sechzehn Bundesländer in einem Schreiben daran erinnert, dass ihre VorgängerInnen im Rahmen der Gesundheitsminister­konferenzen (GMK) vom Bund mehrfach ein Verbot der direkten und indirekten Tabakwerbung gefordert haben. Auf dieses  Schreiben haben die Gesundheitsministerien von sechs Bundesländern geantwortet und versichert, dass sie sich für das erweiterte Verbot der Tabakwerbung einsetzen werden. Vorsitzender für die GMK ist gegenwärtig das Land Rheinland-Pfalz in Person der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Frau Bätzing-Lichtenthäler. Einschränkend ist allerdings festzustellen, dass nicht die Gesundheitsministerien für Fragen zum Tabakgesetz fachlich federführend sind, sondern andere Ministerien z.B. in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Noch ist das Schicksal des Tabakwerbeverbots ungewiss. Das Bundeskanzleramt rechnet damit, dass das Kabinett sich im Dezember mit dem Verbot befassen wird.